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Aufbauseminar (ASF) nach §2a StVG
Wenn Sie innerhalb Ihrer Probezeit durch bestimmte Verkehrsverstöße auffällig geworden sind, verpflichtet Sie das Straßenverkehrsamt zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach §2a StVG.
Das Seminar besteht aus 4 Theorie-Sitzungen á 135 Minunten und einer Fahrprobe von 30 Minunten, welche Sie zusammen mit den anderen Seminarteilnehmern absolvieren müssen.
Um Probleme zu vermeiden sollten Sie sich direkt nach Erhalt der Aufforderung durch das Straßenverkehrsamt bei Ihrer Fahrschule anmelden um die festgelegte Frist einzuhalten. Gerne können Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Aufbauseminar (ASP) nach §4 StVG
Führerscheininhaber, die außerhalb der Probezeit sind, können freiwillig bis zum Punktestand von 13 an einem Kurs teilnehmen um diese abzubauen.
Haben Sie bereits zwischen 14 und 17 Punkte, wird dies von der Behörde vorgeschrieben. Die Teilnahme an ASP-Kursen beschränkt sich auf 1 mal pro 5 Jahre.
Weitere Informationen können wie Ihnen jederzeit telefonisch oder vor Ort in unseren Büro geben.
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