|
Ablauf: Voraussetzungen / Auflagen Ab 16½ Jahren: Frühester Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr
Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher nur 1 Jahr früher. (enthalten : Führerscheinklassen L,M und S)
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen.
Begleitperson: eine oder mehrer bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) die das 30. Lebensjahr vollendet haben.
mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.(Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis) Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland Die Begleitperson stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres : Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt. Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
|